Allgemeine Lieferungs-, Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
1. Angebote sind freibleibend. Für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
2. Abschlüsse erfolgen nur auf Grund dieser Bedingungen, deren Inhalt durch Auftragserteilung als anerkannt gilt. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten auch dann als abgelehnt, wenn diesen nicht besonders widersprochen wird.
3. Preise verstehen sich ab Werk Bad Salzuflen, sofern nicht anders vereinbart. Die Transportversicherung der Ware erfolgt durch die Verkäuferin. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Falls vorher Weiterverkauf erfolgt, tritt der Abnehmer schon jetzt seine Forderung gegen seinen Kunden an uns ab. Bis zur Bezahlung sämtlicher Lieferungen – auch an Zweigniederlassungen – bleibt die Ware unser Eigentum.
4. Versand erfolgt mangels besonderer Vorschriften ohne Verbindlichkeit auf dem der Verkäuferin am zweckmäßigsten erscheinenden Wege.
5. Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und sonstige Ansprüche, die aus dem Vertrag hervorgehen können, ist Bad Salzuflen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lemgo.
6. Zahlungen haben bei Verfall in bar ohne Abzug zu erfolgen. Falls ausnahmsweise Wechsel, Schecks oder dergl. angenommen werden, erfolgt Gutschrift nur unter Vorbehalt des Eingangs. Die Aufrechnung von Gegenforderungen irgendwelcher Art, sowie die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ist unzulässig. Bei verspäteter Zahlung werden vom Verfalltage ab Verzugszinsen berechnet. Erfolgt eine fällige Zahlung nicht unverzüglich nach entsprechender Aufforderung, so werden ohne weiteres alle laufenden Verbindlichkeiten ohne Rücksicht auf das Zahlungsziel oder etwaige Stundung sofort fällig und die Verkäuferin darf gemachte Lieferungen zurückziehen und ohne vorherige Androhung von allen bestehenden oder später entstehenden Lieferungsverträgen oder Teilen solcher fristlos zurücktreten, oder deren Auslieferung zurückstellen, auch wenn hinsichtlich dieser noch nicht Fälligkeit oder Verzug besteht. In allen diesen Fällen darf die Verkäuferin gehabte Unkosten, Zinsverluste und dergl., sowie den entstehenden Gewinn berechnen und bestellte Waren unter Nachnahme des Rechnungsbetrages liefern oder Vorauszahlung verlangen. Die gleichen Rechte hat die Verkäuferin, wenn sie ungünstige Auskünfte über den Kunden erhält, auch wenn die ungünstigen Verhältnisse schon vor Abschluß bestanden haben.
7. Liefertermine werden so aufgegeben, daß sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Unvorhergesehene Hindernisse wie Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Betriebsstörungen aller Art, Störungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln, Mängel oder verspäteter Eingang von Rohstoffen, Kohlen oder anderer wichtiger Betriebsmittel, sowie überhaupt alle wesentlichen Erschwernisse im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten und ähnliche Fälle berechtigen die Verkäuferin zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit oder zu einer Streichung des rückständigen Auftrages, ohne daß der Käufer hieraus irgendwelche Rechte oder Schadenersatzansprüche herleiten darf.
Nimmt der Käufer nicht rechtzeitig ab, so geht die Gefahr auf ihn über und die Verkäuferin ist ohne Androhung und Fristsetzung berechtigt, sofortige Bezahlung zu verlangen und die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers bei einem Lagerhalter oder Spediteur einzulagern oder versteigern zu lassen. Eine Verschiebung der Zahlungstermine findet auch dann nicht statt, wenn sich die Verkäuferin ausnahmsweise mit einer verspäteten Übernahme einverstanden erklärt.
8. Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Ankunft der Sendung am Lieferungsort der Verkäuferin schriftlich angezeigt sind und die ganze Sendung dort zu ihrer Verfügung gehalten wird. Bei begründeter Reklamation hat die Verkäuferin das Recht, sofern der Käufer nicht Minderung begehrt, Wandlung oder Ersatzlieferung zu wählen. In den beiden letzeren Fällen hat der Käufer zuvor die beanstandete Lieferung franko Werk Bad Salzuflen zurückzusenden. Schadenersatzansprüche des Käufers irgendwelcher Art wegen mangelhafter oder verspäteter Lieferung oder aus anderen Gründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Anschlüssen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nicht-erfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung seitens der Verkäuferin ohne Einfluß auf andere Lieferungen des Abschlusses bzw. seines Restes.
Muster gelten nur als unverbindliche Anschauungsproben, die den ungefähren Charakter oder Typ der Ware im Allgemeinen zeigen.
9. Telefonische oder telegrafische Abmachungen sowie Änderungen oder Annullierungen von Verträgen werden für die Verkäuferin erst durch ihre schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
10. Wiederverkäufer sind verpflichtet, von der Verkäuferin evtl. vorgeschriebene Mindestverkaufspreise und Verkaufbedingungen genau einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen ist die Verkäuferin berechtigt, weitere Lieferungen auch innerhalb noch laufender Abschlüsse einzustellen.
11. Für jeden während des Zahlungsverzuges entstehenden Schaden haftet der Schuldner.
12. Wir führen Ihren Auftrag nur zu unseren oben genannten Lieferbedingungen aus, da wir Lieferbedingungen unserer Besteller nicht anerkennen können. Über unsere Sendung dürfen Sie auch nur dann verfügen, wenn Sie damit einig gehen.
Alternative Dispute Resolution in accordance with Art. 14 (1) ODR-VO and § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.